Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
DIAHON Werkzeuge GmbH & Co. KG, Robert-Bosch-Straße 1/1, 70794 Filderstadt

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

(1) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dies gilt auch, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen vorbehaltlos liefern.

(2) Alle Vereinbarungen zur Ausführung des Vertrages sind im Vertrag schriftlich niedergelegt.

§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise gelten ab Werk, ohne Verpackung und Transport, in Euro zuzüglich der zum Fakturierungszeitpunkt geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten Gegenansprüchen zulässig. Zurückbehaltungsrechte können nur aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

(3) Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber unter Vorbehalt der Einlösung angenommen; Kosten und Spesen trägt der Aussteller.

(4) Soweit die Auftragsbestätigung nichts anderes bestimmt, ist der Kaufpreis netto innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Es gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen.

(5) Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers dürfen wir unsere Leistung von einer angemessenen Vorauszahlung oder Sicherheit abhängig machen und nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist zurücktreten und Schadensersatz verlangen.

(6) Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

§ 3 Versand und Verpackung

(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Werk.

(2) Ein Versand an einen anderen Ort erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Bestellers. Verzögert sich der Versand aus vom Käufer zu vertretenden Gründen, geht die Gefahr mit Versandbereitschaft über.

(3) Auf Wunsch wird die Lieferung auf Kosten des Bestellers transportversichert.

(4) Einwegverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen, ausgenommen Paletten. Der Besteller sorgt auf eigene Kosten für die Entsorgung. Mehrwegverpackungen bleiben unser Eigentum und sind auf Kosten des Käufers zurückzuführen.

§ 4 Lieferpflichten

(1) Unsere Lieferpflicht setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Bei Annahmeverzug oder schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten ersetzt der Käufer den daraus entstehenden Schaden einschließlich Mehraufwendungen.

(3) In diesen Fällen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung mit Eintritt des Verzugs auf den Besteller über.

(4) Für Lieferverzug haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Soweit kein Vorsatz vorliegt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.

(5) Teillieferungen bleiben vorbehalten.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten das Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, dürfen wir die Kaufsache zurücknehmen und verwerten; der Erlös wird abzüglich angemessener Kosten angerechnet.

(2) Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

(3) Der Besteller darf die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang unter Offenlegung des Eigentumsvorbehalts weiterverkaufen. Forderungen aus dem Weiterverkauf werden bereits jetzt in Höhe des Faktura-Endbetrags an uns abgetreten. Der Besteller bleibt zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und kein Insolvenzgrund vorliegt.

(4) Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, geben wir auf Verlangen nach unserer Wahl Sicherheiten frei.

§ 6 Garantie und Gewährleistung

(1) Mängelansprüche setzen die ordnungsgemäße Erfüllung der Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB voraus.

(2) Bei Mängeln kann der Besteller Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller zurücktreten oder mindern.

(4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche an Waren beträgt zwölf Monate ab Ablieferung.

§ 7 Haftung

(1) Vorbehaltlich der folgenden Regelungen sind Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen und unerlaubter Handlung, insbesondere wegen mittelbarer Schäden, Folgeschäden und reiner Vermögensschäden, ausgeschlossen.

(2) Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, aus schriftlichen Garantien, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(3) Bei grob fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Pflichten und leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Gerichtsstand – Erfüllungsort

(1) Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz; wir dürfen den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht verklagen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

Stand der Vorlage: 1. August 2009